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Expert*innen warnen: Essen aus Plastikbehältern kann der Gesundheit schaden
Chemikalien in Plastikverpackungen erhöhen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Ob beim Mitnehmen vom Lunch ins Büro oder beim Aufbewahren von Lebensmitteln zu Hause – Plastikbehälter sind allgegenwärtig. Doch aktuelle Studien zeigen, dass der Verzehr von Lebensmitteln aus bestimmten Plastikverpackungen ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringen kann.
Gefahren durch Chemikalien in Plastik
Eine kürzlich veröffentlichte Studie legt nahe, dass der Verzehr von Speisen aus Plastikbehältern das Risiko für Herzinsuffizienz erhöhen kann. Die Forschung zeigt, dass Chemikalien aus Plastikverpackungen in die Nahrung übergehen und nach dem Verzehr Entzündungen sowie Schäden am Herzmuskel verursachen können. Diese Auswirkungen stehen im Zusammenhang mit Chemikalien wie Bisphenol A (BPA) und Phthalaten, die das Hormonsystem beeinflussen und auf Dauer Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen können.
Empfehlungen für Verbraucher*innen
Um das Gesundheitsrisiko zu minimieren, raten Expert*innen zu folgenden Maßnahmen:
– Verwendung von Glas- oder Edelstahlbehältern: Diese Materialien geben keine schädlichen Substanzen an Lebensmittel ab.
– Vermeidung des Erhitzens von Speisen in Plastik: Hitze kann die Freisetzung von Chemikalien aus Plastik fördern.
– Bevorzugung von umweltfreundlichen Verpackungen: Beim Kauf von Fertiggerichten oder beim Mitnehmen von Speisen auf nachhaltige Verpackungsalternativen achten.
Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale, auf die Kennzeichnung von Plastikprodukten zu achten und jene mit potenziell schädlichen Zusatzstoffen zu meiden. Ein bewusster Umgang mit Plastik im Alltag kann dazu beitragen, gesundheitliche Risiken zu reduzieren.
Die Forschung zu den Auswirkungen von Plastik auf die Gesundheit steht noch am Anfang, doch die bisherigen Erkenntnisse bestätigen, dass der Gebrauch von Plastik, insbesondere im Zusammenhang mit Lebensmitteln, kritisch hinterfragt werden sollte und diesen entsprechend zu reduzieren.
Verfasst am 21. Februar 2025